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Neue Feinstaub-Limits für Holz- und Kohleöfen

Seit dem 22. März 2010 gilt eine neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die unter anderem verschärfte Emissionsgrenzwerte vorsieht. Betroffen ist jetzt auch der Kaminofen im Wohnzimmer.

Immer mehr Menschen heizen mit Brennstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz, Holzpellets oder Hackschnitzel. Das spart teuere Heizenergie und schont die Ressourcen. Bei der Verbrennung von Holz entsteht allerdings Feinstaub, der als gesundheitsgefährdend eingestuft wird. Als eine der Hauptquellen von Feinstaub gelten veraltete Heizöfen, häufig in Kombination mit falschem Heizverhalten. Im Rahmen des Klima- und Gesundheitsschutzes hat die Bundesregierung daher die Feinstaubreduzierung zu einem vorrangigen Ziel erklärt und mit einer entsprechenden Gesetzesänderung reagiert. Die Novelle der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) sieht künftig strengere Auflagen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen vor, die mit festen Brennstoffen wie Holz, Pellets oder Kohle befeuert werden. Diese sollen an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Sie enthält außerdem eine Liste mit Brennstoffen, die in diesen Feuerungsanlagen verbrannt werden dürfen

Was ändert sich?

Grenzwerte jetzt auch für Öfen

 Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums sind vor allem Öfen mit einem Alter von 20 Jahren und mehr verantwortlich für zwei Drittel der freigesetzten Feinstaubmenge. Daher sah die Bundesregierung auch in diesem Bereich Nachbesserungsbedarf. Ab sofort legt die Verordnung erstmals auch für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe bestimmte Emissionsgrenzwerte fest. Gemeint sind Feuerungsanlagen, die vorrangig für die Beheizung des Aufstellraumes verwendet werden wie beispielsweise Kamin- oder Kachelöfen. Bisher wurden diese von der Immissionsschutz-Verordnung und somit auch von möglichen Umweltschutzmaßnahmen nur allgemein erfasst.

Neue Anforderungen

Einzelraumfeuerungsanlagen, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, dürfen nur betrieben werden, wenn durch eine Typprüfung des Herstellers die Einhaltung vorgegebener Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade belegt werden kann. Offene Kamine dürfen nur gelegentlich genutzt werden, Grundöfen sind mit nachgeschalteten Einrichtungen (Feinstaubfilter) zur Staubminderung auszustatten. Für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen sind abhängig vom Baujahr Übergangsfristen bis 2014, 2017, 2020 oder 2024 vorgesehen.

Nachweispflicht für Eigentümer

Bis Ende 2013 haben die Besitzer bestehender Einzelraumfeuerungsanlagen Zeit nachzuweisen, dass ihr Ofen die vorgeschriebenen Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) einhält. Als Nachweis genügt die Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder die Messung durch den Schornsteinfeger. Zur Feststellung, wann die Übergangsfrist endet, nimmt er die Daten während der Feuerstättenschau oder eines anderen Termins in seine Dokumentation auf.

Altgeräte sanieren oder austauschen

Bestehende Kaminöfen, die den verschärften Anforderungen entsprechen, können zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Kann jedoch der geforderte Nachweis bis Ende 2013 nicht erbracht werden, muss der Besitzer handeln, denn sonst könnte sein Kaminofen still gelegt werden. Er hat entweder die Möglichkeit seine Anlage mit einem baulich zugelassenen Staubabscheider bzw. einer anderen Einrichtung zur Staubreduzierung nachzurüsten oder sie komplett austauschen zu lassen. Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums wären zurzeit 4,5 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen von einer Nachrüstung oder einem Austausch betroffen.  

Grundsätzlich räumt die Bundesregierung den Eigentümern im Sanierungsfall lange Übergangsfristen ein (frühestens ab Ende 2014). Zu diesem Zeitpunkt müssen Anlagen nachgerüstet oder ersetzt werden, die vor dem 31. Dezember 1974 errichtet wurden. Die novellierte Verordnung sieht jedoch Ausnahmen vor.

Datum auf dem Typenschild

Zeitpunkt der Nachrüstung/ Außerbetriebnahme

 

bis 21.12.1974 oder nicht feststellbar

31.12.2014

01.01.1975 bis 31.12.1984

31.12.2017

01.01.1985 bis 31.12.1994

31.12.2020

01.01.1995 bis 22.03.2010

31.12.2024

Tipp: Beim Kauf von Kaminöfen sollten Verbraucher von Anfang an auf die relevante Prüfbescheinigung des Herstellers achten. Entspricht sie den gesetzlichen Anforderungen der 1. BImSchV? Bei bestehenden Anlagen haben die Betreiber  ausreichend Zeit zu überlegen, ob sie nachrüsten oder austauschen wollen, falls ihr Gerät die Grenzwerte nicht einhalten sollte.

Schornsteinfeger informieren

Ob und ab wann eine Nachrüstpflicht besteht und welche Grenzwerte eingehalten werden müssen, teilt der Schornsteinfeger frühzeitig mit. In einem Beratungsgespräch informiert er darüber, welche Brennstoffe verwendet werden dürfen und welche nicht, da sie möglicherweise schädlich für Umwelt und Gesundheit sind. Zeitungspapier oder behandeltes Holz beispielsweise setzen bei der Verbrennung schädliche Inhaltsstoffe wie Kohlenmonoxid oder Formaldehyd frei.

Neu ist: Der Gesetzgeber macht dieses Beratungsgespräch sogar zum Pflichttermin. Betreiber bestehender Einzelraumfeuerstätten sollen bis zum 31.12.2014 beraten werden. Bei neu errichteten Einzelraumfeuerstätten oder bei einem Betreiberwechsel soll das Gespräch innerhalb eines Jahres stattfinden. Mit dieser Regelung will die Bundesregierung alle diejenigen erreichen, die ihren Wohnraum zum Beispiel mit einem Kamin- oder Kachelofen heizen und damit Emissionen verursachen. Gleiche Anforderungen gelten für zentrale Heizungsanlagen wie Pellet-Heizungen, die von Hand befeuert werden.

 

Bundesrat: Novelle der 1. BImSchV verabschiedet


Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16.10.2009 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen mit einigen - überwiegend klarstellenden - Maßgaben zugestimmt.

Durch die Verordnung werden in erster Linie Einzelraumfeuerungsanlagen privater Haushalte für feste
Brennstoffe erfasst - wie zum Beispiel Kamin- und Pelletöfen sowie Heizkamine -, die zumeist als Zusatzheizung zu den zentralen Öl- und Gasheizungen aufgestellt sind.

Mit der Novellierung wird vorrangig das Ziel verfolgt, die Emissionen der genannten Anlagen zu begrenzen und an den verbesserten Stand der Technik anzupassen.
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Dauerbrand oder Zeitbrand - Was bedeutet das?

Diese Frage stellen Endkunden in letzter Zeit immer wieder, besonders in Bezug auf Kaminöfen. Wobei
Sie befürchten, nur Dauerbrandöfen ununterbrochen betreiben zu dürfen.

Dauerbrand ist ein Begriff aus der technischen Produktnorm DIN EN 13240 und beschreibt die Fähigkeit,
den Abbrand mit einmaliger Brennstoffaufgabe und einmaliger, extrem gedrosselter (Luft-)Einstellung je
nach Brennstoffart bis zu 12 Stunden strecken zu können.

Die Einteilung als Zeitbrand- oder Dauerbrandfeuerstätte sagt dabei nichts über die mögliche tägliche Betriebsdauer aus. Selbstverständlich können Dauerbrand- und Zeitbrandfeuerstätten ohne zeitliche Einschränkung ununterbrochen betrieben werden.

„Feuerstätten für den gelegentlichen Betrieb“ (= baurechtliche Einteilung) hingegen sind vor allem klassisch
offene Kamine, die nicht einmal die Mindestanforderung im Bezug auf den Wirkungsgrad erfüllen - haben aber nichts mit den Begriffen Dauerbrand oder Zeitbrand zu tun.

 

Logo DEPI

Pelletbranche prognostiziert weiteres starkes Wachstum –
Rohstoffversorgung auch künftig gesichert

„Die Rohstoffpotenziale beim heimischen Holz sind auch bei einem deutlichen
Ausbau von Pelletheizungen in Deutschland ausreichend.“ Hierauf wies der Geschäftsführer des
Deutschen Pelletinstituts (DEPI), Martin Bentele, aktuell im Rahmen einer Pressefahrt in Ettenheim
(Baden-Württemberg) hin. Das DEPI geht bei der Prognose zur Entwicklung des Wärmemarktes in
Deutschland zusammen mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) von einer stärkeren
Zunahme erneuerbarer Wärmequellen aus als von der Bundesregierung angenommen. „Bei
verbesserten Rahmenbedingungen kann sich der Anteil erneuerbarer Energie am Wärmemarkt bis zum
Jahr 2020 auf 25 Prozent erhöhen“, betonte Bentele. Die Bundesregierung prognostiziert eine geringere
Zunahme von rund sieben Prozent (2008) auf 14 Prozent im Jahr 2020.

Möchten Sie die komplette Pressemitteilung lesen?

 

Flok

Flok: hat alles, was man braucht

Eigentlich ein kleiner Kaminofen, aber mit dem optionalen Sockel macht er sich ganz groß: klares Design im Austroflamm Stil, große Sichtscheibe, Warmhaltefach, das Wärmespeichersystem Heat Memory System gibt's als Zubehör, 4 kW Leistung sind ideal für moderne Niedrigenergiehäuser, ... 

Ja, da stellt sich die Frage: Was fehlt denn diesem Kaminofen mit dem günstigen Preis? Doch die Antwort ist ganz einfach: Nichts! Am besten, Sie überzeugen sich in einem Schauraum in Ihrer Nähe.

Mehr zum Flok.

 

Mehr Unabhängigkeit von Gas und Öl

Gas wird (vorerst) wieder geliefert, Russland und die Ukraine haben ihren Streit beigelegt. Aber wie lange bleibt die Versorgungssicherheit? Vielleicht ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um über Alternativen zu fossilen Brennstoffen nachzudenken.

Und wenn man über Alternativen nachdenkt, dann landet man ganz schnell beim Brennstoff Holz: In heimischen Landen verfügbar, nachwachsend, billiger als Erdöl oder Erdgas und CO 2 -neutral - bei diesen Argumenten sollten Sie wirklich nicht mehr zögern!

 

 

Lounge Xtra: geniales Design, genialer Wärmespeicher

Unbezahlbar, diese Sicht auf die Flammen: Schön ruhig brennt das Feuer hinter der riesigen Glasscheibe, immer wieder neu züngeln die Flammen nach oben. Das Design verbindet den klassischen Kamin mit modernen Gestaltungsmitteln. Mit viel Liebe zum Detail sind die Bedienelemente gestaltet. Kurz gesagt: geniales Design!

Dabei ist der Lounge Xtra nicht nur eine Freude fürs Herz, sondern auch für den Verstand: Die einzigartige Xtra Technologie macht aus diesem Ofen auch noch einen herausragenden Wärmespeicher, wie man ihn von einem Kaminofen nicht erwarten würde. Mehr als 12 h Wärmespeicherung ermöglichen Ihnen somit auf angenehme Weise, Heizkosten zu sparen. Mehr zum Lounge.

 

Sensationelle Testergebnisse für Austroflamm Öfen

Wir freuen uns, dass unsere neuen Modelle Lounge, Lounge Xtra, Slim und Lucy Cook haben bei den Emissionsprüfungen eines unabhängigen Prüfinstituts sensationell abgeschnitten haben. Durch weitere Forschung und Entwicklung ist es uns gelungen, alle relevanten Emissionen weiter nach unten zu drücken. Und das, obwohl wir auch bisher in diesem Bereich beispielgebend waren!

Kleines Beispiel gefällig: Lounge und Lounge Xtra emittieren gerade mal 21 mg/Nm³ Staub, DIN Plus etwa erlaubt 75 mg, die strengste Stufe der geplanten BImSchV in Deutschland erlaubt 40 mg. Und das bei einem Wirkungsgrad von über 80 %!

Mehr zu den Emissionswerten.

 

Weniger ist mehr: nicht zu viel Holz verwenden

Oft sind gerade besonders erfahrene Benutzer von Holzöfen der Meinung, dass je mehr Holz pro Auflage verheizt wird, desto mehr Wärme wird in den Raum abgegeben. Tatsächlich stimmt dies jedoch für moderne Öfen nicht mehr in dieser Form. Die Geräte sind sehr dicht ausgeführt und haben bei Nennwärmeleistung einen hohen Wirkungsgrad (für unsere Öfen zum Beispiel immer mehr als 78 %).

Wird jetzt zu viel Holz aufgelegt, so wird das Rauchgas heißer, der Kamin wird geheizt, dem Raum kommt aber (relativ) weniger Wärme zugute. Zudem wird der Ofen mehr als notwendig belastet, ja, kann sogar überheizt werden. Bitte beachten Sie daher die Holzmengen laut Bedienungsanleitung: 2 - 3 Scheit sind in aller Regel genug! Sie schonen damit Ihren Ofen, vor allem aber auch Ihre Geldbörse.

Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne persönlich!